AGB Warenverkauf (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Kaufverträge über Hardware (insbesondere Krypto-Mining-Geräte, Zubehör, Komponenten und Ersatzteile), die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen werden.
(2) Der Verkäufer verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Der Käufer bestätigt vor Vertragsschluss in Textform, dass er den Vertrag als Unternehmer im Namen und für Zwecke seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt und die Ware nicht überwiegend für private Zwecke nutzen wird. Der Verkäufer ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer des Betriebs oder landwirtschaftliche Betriebsnummer) und Bestellungen ohne ausreichenden Nachweis abzulehnen. Rechnungen werden auf den Betrieb des Käufers ausgestellt.
(4) Erweisen sich die Angaben des Käufers zu seiner Unternehmereigenschaft als unzutreffend, ersetzt er dem Verkäufer den hieraus entstehenden Schaden, soweit er die unzutreffenden Angaben zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(6) Übernimmt der Verkäufer zusätzlich die Einrichtung der gelieferten Hardware, gelten hierfür ergänzend die AGB Dienstleistungen des Verkäufers, insbesondere deren Ziffer 10.9.
(7) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Produkten auf der Website oder in Prospekten, Präsentationen und sonstigen Werbematerialien des Verkäufers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer dar.
(2) Anfragen des Käufers (z. B. per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular) sind unverbindlich.
(3) Auf eine Anfrage übersendet der Verkäufer dem Käufer ein individuelles Angebot in Textform (z. B. per E-Mail). Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer dieses Angebot innerhalb der Angebotsfrist in Textform annimmt. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, ist der Verkäufer an sein Angebot 7 Tage gebunden.
(4) Bestellt der Käufer ohne vorheriges Angebot des Verkäufers, kommt der Vertrag erst durch eine Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform oder durch Auslieferung der Ware zustande.
(5) Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er trotz rechtzeitigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird (Selbstbelieferungsvorbehalt). Er informiert den Käufer in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(7) Der Verkäufer speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Käufer (Angebot, Annahme und diese AGB) in Textform, z. B. per E-Mail, zur Verfügung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf der Website genannte Preise sind unverbindliche Circa-Preise; maßgeblich ist der im Angebot genannte Preis.
(2) Versand- und Transportkosten sowie etwaige weitere Kosten werden dem Käufer vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt und gesondert ausgewiesen.
(3) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Weitere Zahlungsmodalitäten können individuell vereinbart werden.
(4) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis im Voraus zu zahlen (Vorkasse): Der Verkäufer stellt die Rechnung nach Vertragsschluss; sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang zu bestellen, zu versenden oder zu übergeben; vereinbarte Lieferfristen beginnen in diesem Fall erst mit dem Zahlungseingang.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenforderungen wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung aus demselben Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands; Lieferungen ins Ausland nur nach gesonderter Vereinbarung. Selbstabholung oder persönliche Übergabe ist nach vorheriger Absprache möglich.
(2) Lieferfristen sind unverbindliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
(3) Ist eine vereinbarte Lieferfrist aufgrund höherer Gewalt nicht einzuhalten, verlängert sie sich um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Höhere Gewalt sind insbesondere Naturereignisse, Feuer, Epidemien, Streiks, Ausfälle der Energieversorgung oder von Transportwegen sowie behördliche Maßnahmen einschließlich Zoll-, Einfuhr-, Export- und Sanktionsmaßnahmen, soweit der Verkäufer sie nicht zu vertreten hat. Lieferstörungen beim Vorlieferanten gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn dieser seinerseits durch ein solches Ereignis gehindert ist; § 2 Abs. 5 bleibt unberührt. Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als zwei Monate, können beide Vertragsparteien hinsichtlich der noch nicht erfüllten Leistungen vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer verwendbar und ihm zumutbar sind; hierdurch entstehende zusätzliche Versandkosten trägt der Verkäufer.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über (§ 447 BGB), bei Selbstabholung oder persönlicher Lieferung durch den Verkäufer mit der Übergabe an den Käufer. Auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert der Verkäufer die Sendung gegen Transportschäden.
(6) Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
(7) Der Käufer nimmt die Ware zum vereinbarten Liefer- oder Abholtermin ab. Nimmt er sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Anzeige der Liefer- oder Abholbereitschaft ab oder scheitert die Zustellung aus einem von ihm zu vertretenden Grund, kann der Verkäufer Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen verlangen, insbesondere Lager- und erneute Versandkosten; dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. Die gesetzlichen Rechte bei Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB, § 373 HGB) bleiben unberührt.
(8) Äußerlich erkennbare Transportschäden soll der Käufer bei der Anlieferung vom Zusteller bestätigen lassen und dem Verkäufer unverzüglich in Textform mitteilen. Der Verkäufer tritt etwaige Ansprüche gegen das Transportunternehmen auf Verlangen an den Käufer ab.
(9) Etwaige Zoll-, Einfuhr- oder sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben, die im Bestimmungsland anfallen, trägt der Käufer.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
(2) Darüber hinaus bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(3) Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zu versichern.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändung – ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich in Textform zu informieren.
(5) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
(6) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 6 Mängelhaftung (Gewährleistung)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuer Ware ein Jahr ab Ablieferung. Bei gebrauchter Ware, die im Angebot ausdrücklich als „gebraucht“ oder „refurbished“ bezeichnet ist, sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist. Auf Wunsch kann der Käufer gebrauchte Ware vor Vertragsschluss besichtigen oder prüfen lassen.
(3) Die Verkürzung der Verjährungsfrist und der Ausschluss nach Absatz 2 gelten nicht
– für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– für Schadensersatzansprüche wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
– wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat,
– für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
– in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind) sowie
– für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b und 478 BGB.
In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Ist der Käufer Kaufmann, gilt § 377 HGB; offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Ist der Käufer kein Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
(5) Im Falle eines berechtigten Mangelanspruchs ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie unmöglich oder wird sie vom Verkäufer verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9 dieser AGB. Zur Prüfung eines gerügten Mangels stellt der Käufer dem Verkäufer die Ware auf Verlangen zur Verfügung. Bei berechtigter Mängelrüge trägt der Verkäufer die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und Versandkosten. Erweist sich ein Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt, kann der Verkäufer Ersatz der ihm entstandenen Kosten verlangen, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt. Die Nacherfüllung kann über das Reparaturzentrum des Herstellers erfolgen; der Verkäufer informiert den Käufer über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
(6) Maßgeblich für die Hashrate ist die vom Hersteller für das gelieferte Gerät angegebene Nennleistung (Nameplate-Hashrate); ist im Angebot eine Spanne angegeben, gilt deren unterer Wert. Abweichungen von bis zu 10 % sind betriebsbedingt üblich, gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar. Für die Feststellung einer Abweichung ist die durchschnittliche Hashrate über mindestens 72 Stunden ununterbrochenen Betriebs unter den Vorgaben des Herstellers maßgeblich (insbesondere Original-Firmware mit Standardeinstellungen, ausreichende Stromversorgung und Kühlung, zulässige Umgebungstemperatur). Zeiten mit leistungsreduziertem Betrieb, etwa durch PV-Überschusssteuerung, Drosselung oder Energiesparmodus, bleiben außer Betracht. Der Käufer dokumentiert die Messung nachvollziehbar, z. B. durch Geräteprotokolle oder Pool-Statistiken.
(7) Unterschreitet die nach Absatz 6 ermittelte Hashrate die maßgebliche Nennleistung um mehr als 10 %, liegt ein Mangel vor; es gelten die Absätze 1 bis 5.
(8) Mängelansprüche bestehen nicht für Beeinträchtigungen, die erst nach Gefahrübergang entstehen, insbesondere durch unsachgemäße Aufstellung, Bedienung oder Lagerung, unzureichende Stromversorgung oder Kühlung, Staub, Feuchtigkeit oder Überhitzung, Über- oder Untertaktung, Firmware oder Software von Drittanbietern, Umbauten (z. B. auf Wasser- oder Immersionskühlung) oder sonstige Eingriffe des Käufers oder Dritter, sowie für gewöhnlichen Verschleiß, insbesondere von Lüftern und Netzteilen im Dauerbetrieb. Die gesetzliche Verteilung der Beweislast bleibt unberührt.
(9) Eine Garantie wird vom Verkäufer nicht übernommen, es sei denn, dies wurde im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart. Garantien des Herstellers bleiben hiervon unberührt; Ansprüche daraus richten sich nach den Garantiebedingungen des Herstellers und sind diesem gegenüber geltend zu machen. Der Verkäufer unterstützt den Käufer hierbei auf Wunsch.
§ 7 Kein Widerrufsrecht
Da der Verkäufer ausschließlich an Unternehmer verkauft, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Rückgabe- oder Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
§ 8 Besondere Hinweise zum Verkauf von Mining-Hardware
(1) Der Verkäufer übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für eine bestimmte Mining-Rentabilität, Profitabilität oder einen wirtschaftlichen Erfolg der verkauften Geräte. Die tatsächliche Rentabilität hängt von Faktoren ab, die der Verkäufer nicht beeinflussen kann, insbesondere vom Bitcoin-Kurs, der Netzwerk-Schwierigkeit (Difficulty), den Stromkosten, der Lebensdauer der Hardware sowie regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen.
(2) Der Betrieb von Mining-Hardware kann erhebliche Geräusch-, Wärme- und Stromemissionen verursachen. Der Käufer ist für die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur (insbesondere ausreichende Stromversorgung, Kühlung, Belüftung, Unterbringung und Lärmschutz) sowie für die Einhaltung aller einschlägigen rechtlichen Vorschriften (z. B. Immissionsschutz, Bauordnung, Mietrecht) selbst verantwortlich.
(3) Der Verkäufer erbringt keine Hosting-Dienstleistungen und betreibt oder verwaltet die Geräte nicht für den Käufer. Die Unterbringung, der Anschluss, die Stromversorgung und der Betrieb der verkauften Geräte liegen allein in der Verantwortung des Käufers.
(4) Der Käufer ist eigenverantwortlich für die Einhaltung sämtlicher steuerlicher und rechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb und Betrieb von Mining-Hardware (insbesondere Anmelde-, Anzeige- und Steuerpflichten).
(5) Der Verkäufer weist darauf hin, dass Krypto-Mining-Geräte einem schnellen technologischen Wandel unterliegen und ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit zeitlich begrenzt sein kann.
(6) Die Installation von Firmware von Drittanbietern kann Garantien des Herstellers einschränken oder entfallen lassen; Drittanbieter-Firmware kann zudem Nutzungsgebühren erheben (z. B. als Anteil der Hashrate). Über den Einsatz entscheidet der Käufer.
(7) Der Anschluss leistungsstarker Mining-Hardware kann eigene Stromkreise und Absicherungen sowie eine Anmeldung beim Netzbetreiber erfordern. Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung dürfen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Fachbetrieb ausgeführt werden (§ 13 NAV).
(8) Der Verkäufer schließt für die Ware des Käufers keine Versicherung ab. Der Käufer prüft eigenverantwortlich, ob der Dauerbetrieb seinem Gebäude-, Inhalts- oder Betriebsversicherer anzuzeigen ist (z. B. als Gefahrerhöhung).
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt:
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– für die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
– im Umfang einer vom Verkäufer übernommenen Garantie.
(2) Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Verkäufers.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers (Osnabrück). Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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