AGB Dienstleistungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.4 Verbrauchern steht bei Verträgen, die per Fernkommunikation (z. B. Telefon, E-Mail oder Videokonferenz) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Einzelheiten regeln Ziffer 10.6 und die Widerrufsbelehrung.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Gegenstand des Unternehmens ist die Aufklärung und Beratung rund um das Thema Bitcoin, insbesondere zur Funktionsweise des Systems, sowie die Unterstützung bei den ersten Schritten (z. B. Einrichtung von eigenen Hardware-Wallets). Für den Verkauf von Hardware (Krypto-Mining-Geräte) gelten die gesonderten AGB Warenverkauf. Es findet ausdrücklich keine Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung statt. Der Anbieter erbringt keine Hosting-Dienstleistungen; die Unterbringung, die Stromversorgung und der Betrieb der verkauften Miner liegen allein in der Verantwortung des Kunden.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden, soweit der Auftraggeber den Verstoß zu vertreten hat.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9. Informationen zur Verbraucherschlichtung
Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse: info@block-guide.de
10. Ergänzende Bestimmungen
10.1 Leistungsgegenstand
(a) Zu den Leistungen nach Ziffer 2.1 gehören insbesondere auch die Mining-Beratung sowie die Einrichtung und Konfiguration von Mining-Hardware des Auftraggebers (Einrichtungsleistungen); für Einrichtungsleistungen gilt ergänzend Ziffer 10.9.
(b) Der Auftragnehmer vermittelt Wissen und leistet Hilfestellung. Er verwahrt keine Kundengelder oder Kryptowerte, verwaltet keine Wallets für den Auftraggeber und erhält zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf private Schlüssel oder Wiederherstellungsphrasen (Seed-Phrases) des Auftraggebers. Bei der Einrichtung von Hardware-Wallets erzeugt und sichert ausschließlich der Auftraggeber seine Wiederherstellungsphrase.
(c) Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Kauf-, Verkaufs- und Investitionsentscheidungen trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich.
(d) Hardware, insbesondere Krypto-Mining-Geräte, verkauft der Auftragnehmer ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB; hierfür gelten die gesonderten AGB Warenverkauf (B2B).
10.2 Vertragsschluss
Anfragen des Auftraggebers, insbesondere über das Kontakt- oder Anfrageformular auf der Website, sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers zustande, z. B. per E-Mail.
10.3 Vergütung und Zahlung
(a) Beratungsleistungen: Abweichend von Ziffer 4.2 und 4.3 ist die Vergütung für Beratungstermine, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, vor dem vereinbarten Termin fällig und im Voraus zu zahlen, da der Auftragnehmer den Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Der Auftragnehmer stellt hierüber vorab eine Rechnung.
(b) Bei Paketen mit mehreren Beratungsterminen kann im Angebot die Zahlung in Abschlägen je Termin vereinbart werden.
(c) Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit Beratungsleistungen erst nach Eingang der fälligen Zahlung zu beginnen.
(d) Einrichtungsleistungen (Ziffer 10.9): Abweichend von Ziffer 4.2 und 4.3 ist die Vergütung mit der Abnahme fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei mehrstufigen Einrichtungsleistungen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen nach § 632a BGB in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten Leistungen verlangen. Mit Unternehmern können im Angebot abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere Vorkasse, vereinbart werden.
10.4 Durchführung und Termine
(a) Beratungen finden in der Regel per Videokonferenz statt; der Auftraggeber sorgt für ein geeignetes Endgerät und eine ausreichende Internetverbindung. Termine vor Ort sind nach Vereinbarung möglich.
(b) Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden.
(c) Sagt der Auftraggeber einen Termin später ab oder nimmt er ihn nicht wahr, richtet sich der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 615 BGB.
10.5 Vorzeitige Beendigung von Paketen
Das gesetzliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. Wird ein Paket vorzeitig beendet, richtet sich die Vergütung nach § 628 BGB: Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, im Voraus gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
10.6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ergänzend zu Ziffer 1.4 gilt: Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die der Verbraucher vor Vertragsschluss erhält. Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) übermittelt werden. Dies gilt für Beratungs- und Einrichtungsleistungen gleichermaßen. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
10.7 Anrechnung der Mining-Beratung
Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von sechs Monaten nach einer vergüteten Mining-Beratung einen Auftrag mit einem Auftragswert von mindestens 2.000 € (netto), wird die für die Mining-Beratung gezahlte Vergütung auf diesen Auftrag angerechnet. Die Anrechnung erfolgt einmalig; eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
10.8 Änderung dieser AGB
Die Zustimmungsfiktion nach Ziffer 8.5 Satz 3 gilt nur gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen dieser AGB für bereits bestehende Verträge nur wirksam, wenn der Verbraucher ihnen ausdrücklich zustimmt.
10.9 Einrichtungsleistungen (Werkleistungen)
(a) Schuldet der Auftragnehmer die Einrichtung und Konfiguration von Mining-Hardware einschließlich Firmware, Pool-Anbindung und Steuerung, gelten hierfür ergänzend die Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Geschuldet ist die im Angebot beschriebene, betriebsbereite Einrichtung, nicht ein bestimmter Mining-Ertrag oder wirtschaftlicher Erfolg.
(b) Nicht Gegenstand der Einrichtungsleistungen sind Arbeiten an der elektrischen Anlage des Auftraggebers hinter der Hausanschlusssicherung (z. B. das Verlegen neuer Stromkreise oder Starkstromanschlüsse), die nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) einem in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Fachbetrieb vorbehalten sind, sowie die hydraulische Einbindung in Heizungs-, Warmwasser- oder Pufferspeicheranlagen. Diese Arbeiten beauftragt der Auftraggeber gesondert bei einem Fachbetrieb.
(c) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig vor dem Termin einen geeigneten Aufstellort, eine für die Hardware ausreichend dimensionierte und abgesicherte Stromversorgung sowie einen Internetzugang bereit. Ziffer 3 gilt entsprechend. Zugangsdaten zu Wallets, private Schlüssel oder Wiederherstellungsphrasen (Seed-Phrases) werden zu keinem Zeitpunkt benötigt oder erfragt.
(d) Nach Fertigstellung weist der Auftragnehmer die Betriebsbereitschaft nach (insbesondere: Gerät läuft, Verbindung zum Mining-Pool besteht, Steuerung schaltet wie vereinbart) und hält dies in einem Abnahmeprotokoll fest. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme in Textform. § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt; ist der Auftraggeber Verbraucher, treten die Rechtsfolgen des § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
(e) Bei Mängeln der Einrichtungsleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB) mit folgender Maßgabe: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Arbeiten bei einem Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(f) Mängel der vom Auftraggeber oder von Dritten gelieferten Hardware selbst sind keine Mängel der Einrichtungsleistung; hierfür haftet der jeweilige Verkäufer bzw. Hersteller.
(g) Firmware von Drittanbietern (z. B. zur leistungsabhängigen Steuerung im PV-Überschussbetrieb) installiert der Auftragnehmer nur nach vorheriger Information und ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass hierdurch Garantien des Herstellers eingeschränkt werden oder entfallen können und dass Drittanbieter-Firmware Nutzungsgebühren erheben kann (z. B. als Anteil der Hashrate, sog. Dev-Fee).
(h) Konten bei Mining-Pools und sonstigen Diensten werden auf den Namen des Auftraggebers eingerichtet; Auszahlungen erfolgen ausschließlich an eine vom Auftraggeber selbst kontrollierte Adresse. Der Auftragnehmer nimmt Mining-Erträge zu keinem Zeitpunkt entgegen und leitet keine weiter. Zugangsdaten verbleiben beim Auftraggeber; hat er dem Auftragnehmer für die Einrichtung vorübergehend Zugang gewährt, empfiehlt der Auftragnehmer, die Zugangsdaten danach zu ändern.
(i) Gegenüber Unternehmern gilt: Wird ein Kaufvertrag über die eingerichtete Hardware rückabgewickelt, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte, mangelfreie Einrichtungsleistungen unberührt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Weitere Rechtsdokumente
- AGB Warenverkauf (B2B) — Mining-Hardware, nur für Unternehmer
- Widerrufsbelehrung — für Verbraucher bei Dienstleistungen
- Datenschutzerklärung
- Impressum
